Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Sie kennen sicher die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union, die die Auslobung von Produkten mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (sog. Health Claims) regelt. Am Beispiel von klassischen zarten und kernigen Haferflocken zeigen wir Ihnen, für welche Nährstoffe Hafer mit solchen Angaben ausgelobt werden darf, da eine übliche Portion des Lebensmittels, d. h. der Haferflocken, gemäß EU-Verordnung mindestens 15 Prozent der Referenzmenge für die tägliche Zufuhr abdeckt. Wir verwenden dabei den Wortlaut der Verordnung. Patienten mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen können Sie – wenn keine Unverträglichkeiten bestehen – Haferflocken für den täglichen Speiseplan besonders empfehlen.
Thiamin (Vitamin B1) trägt zu einer normalen Herzfunktion bei.
Eisen trägt bei zu normaler kognitiver Funktion, normalem Energiestoffwechsel und zur Funktion bei der Zellteilung. Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung von Kindern bei.
Folat trägt bei zu normalem Homocysteinstoffwechsel, normaler Aminosäurensynthese und normaler psychischer Funktion.
Phosphor trägt bei zu normaler Funktion der Zellmembran und zu normaler psychischer Funktion. Phosphor trägt zu normalem Wachstum und normaler Entwicklung der Knochen bei Kindern bei.
Zink trägt bei zu normaler kognitiver Funktion, normaler Funktion des Immunsystems, normaler DNA-Synthese sowie zu normalem Stoffwechsel von Makronährstoffen.
Auch für Hafer-Beta-Glucan sind mehrere gesundheitsbezogene Angaben zugelassen. Diese finden Sie hier.
Die Zahlen zur genauen Menge dieser Nährstoffe in Haferflocken und Haferkleie und die Angabe, zu wie viel Prozent eine übliche 40-Gramm-Portion Haferflocken und eine 20 Gramm-Portion Haferkleie die Referenzmenge für die tägliche Zufuhr deckt, finden Sie in unseren Nährwerttabellen.